Einladung zur Mitgliederversammlung 2010.

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,


hiermit lade ich Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fantasy Club e.V.
nach §10 unserer Satzung ein. Sie findet statt:
• Samstag, den 14. August 2010
• Beginn: 14.00 Uhr
• Jugendherberge Burg Kreuzen, Neuaigen 14, 4362 Bad Kreuzen, Österreich


Tagesordnung

TOP 1
Begrüßung

TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bestimmung der Versammlungsleitung und der Protokollantin/des Protokollanten. Genehmigung des Protokolls der MV 2009.

TOP 3
Entgegennahme des Geschäftsberichtes (1. Vorsitzender) und des Rechenschaftsberichtes (Schatzmeisterin) für das zurückliegende Geschäftsjahr mit Aussprache.

TOP 4
Genehmigung des vom 1. Vorsitzenden aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.

TOP 5
Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer.

TOP 6
Entlastung des Vorstandes.

TOP 7
Beschluss über Satzungsänderungsanträge.

TOP 8
Beschluss über sonstige Anträge.

TOP 9
Wahl der Vorstandsmitglieder. Gewählt werden in geraden Kalenderjahren: der oder die 2. Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, ein weiteres Vorstandsmitglied.

TOP 10
Neuwahl der Kassenprüfer.

TOP 11
Verschiedenes und Aussprache.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Zehntel der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung ist nichtöffentlich.
Einfache und absolute Mehrheit sind dasselbe und werden bei den Wahlen und Abstimmungen benötigt, d.h. dass ein Kandidat oder ein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden auf sich zu vereinigen hat, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. Das macht etwa Stichwahlen nötig. Bei Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, Enthaltungen entsprechen so "Nein"-Stimmen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das gilt für Themen, die einer intensiveren Diskussion im Vorfeld bedürfen. Denn unter "Verschiedenes" ist es auch möglich, während der Mitgliederversammlung selbst Themen einzubringen, über die gesprochen werden soll, es können auch Beschlüsse gefasst werden.
Es liegen keine Satzungsänderungsanträge vor.

Bitte nicht wundern: voraussichtlich im Juni wird diese Einladung noch einmal an alle Vereinsmitglieder verschickt, zusammen mit der Bitte, Adress- und Kontoänderungen mitzuteilen beziehungsweise die Beitragszahlung vorzunehmen. Dabei wird noch einmal auf das neue Vereinskonto hingewiesen!
Ich hoffe auf Euer zahlreiches Erscheinen, bis dann also

Michael Scheuch
1ter Vorsitzender


Nach oben